{"id":37,"date":"2012-07-15T21:01:16","date_gmt":"2012-07-15T21:01:16","guid":{"rendered":"http:\/\/su-to.de\/?page_id=37"},"modified":"2015-07-24T14:41:55","modified_gmt":"2015-07-24T14:41:55","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.support-together.de\/page\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>\u00a7 1\u00a0Name<\/p>\n<p>Der am 03.03.2005 in Lebach (Saarland) gegr\u00fcndete BVB-Fanclub f\u00fchrt den<br \/>\nNamen \u201eSupport together\u201c<\/p>\n<p>\u00a7 2\u00a0Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Fan-Clubs beginnt am 1. Januar und endet mit dem 31. Dezember eines Jahres.<\/p>\n<p>\u00a7 3\u00a0Sitz<\/p>\n<p>Der BVB-Fanclub \u201eSupport together\u201c hat seinen Sitz in Heusweiler (Saarland)<\/p>\n<p>\u00a7 4\u00a0Ziel und Zweck<\/p>\n<p>1. Zweck des Fan-Clubs ist die F\u00f6rderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Durch Veranstaltungen im kulturellen Bereich soll die Gemeinschaft und das kulturelle Leben gepflegt und gef\u00f6rdert werden.<br \/>\n2. Der Fan-Club hat sich im Sinne des Fair-Play zum Ziel gesetzt, durch seine Aktivit\u00e4ten zur Verst\u00e4ndigung mit anderen Fangruppen anderer Vereinsmannschaften beizutragen.<br \/>\n3. Der Fan-Club ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n4. Mittel des Fan-Clubs d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Fan-Clubs.<br \/>\n5. Treue und Zusammenhalt stehen an 1. Stelle. Daran hat sich jedes Mitglied zu halten. Dies sollte bedingt auch Privat gelten.<br \/>\n6. Randale, Schl\u00e4gereien, Waffen etc. sind im Club nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung folgt der sofortige Ausschluss.<br \/>\n7. Unser Fanclub distanziert sich deutlich von rassistischem, antisemitischen, homophoben oder diskriminierenden Verhalten, gleich welcher Art! Fehlverhalten f\u00fchrt zum sofortigen Ausschluss und wird vom den Fanclubmitgliedern kritisch hinterfragt und aufgearbeitet.<br \/>\n8. Alkohol sollte vor, im und nach dem Stadion so konsumiert werden, da\u00df dem Club kein Schaden entsteht.<br \/>\n9. Die Treffen vor dem Spiel in dem Clubhaus m\u00fcssen eingehalten werden. Bei unentschuldigtem Fehlen Euro 10,00 Strafe. Bei dreimaligem unentschuldigtem Fehlen erfolgt der Ausschlu\u00df. Bei f\u00fcnfmaligem entschuldigtem Fehlen (au\u00dfer Urlaub und Krankheit) erfolgt eine Beratung.<br \/>\n10. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Fan-Clubs fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 5\u00a0Allgemeines<\/p>\n<p>1. Trikot, T-Shirts usw. werden nur f\u00fcr den Club besorgt, und nur von den daf\u00fcr genannten Leuten gegen Vorauszahlung.<br \/>\n2. Ausgaben und Anschaffungen f\u00fcr den Club werden aus der Clubkasse bezahlt.<br \/>\n3. Kommt ein Mitglied an Eintrittskarten, sind diese vor Weiterverk\u00e4ufen zuerst den Clubmitgliedern anzubieten. Wird dieses des \u00d6fteren nicht eingehalten wird eine Strafe in H\u00f6he des Kartenpreises erhoben.<br \/>\n4. Kann ein Mitglied aus finanziellen Gr\u00fcnden nicht zu einem Spiel (Heim oder ausw\u00e4rts) kann dieses Mitglied das Geld aus der Clubkasse bis zum n\u00e4chsten Lohn geliehen bekommen (au\u00dfer Europa ausw\u00e4rts).<br \/>\n5. Von G\u00e4sten, die des \u00f6fteren mit dem Club ins Stadion gehen, aber nicht eintreten m\u00f6chten, ist eine freiwillige Spende erw\u00fcnscht.<\/p>\n<p>\u00a7 6\u00a0Erwerb der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>1. Mitglied des Fan-Clubs kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<br \/>\n2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag in Form des Vordruckes \u201eBeitrittserkl\u00e4rung\u201c zu richten.<br \/>\n3. Bei minderj\u00e4hrigen Personen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.<br \/>\n4. Will jemand Mitglied werden, hat dieser eine 2 \u2013 3 monatige Probezeit. Nach Ablauf dieser Probezeit wird von den Mitgliedern \u00fcber eine Aufnahme abgestimmt.<\/p>\n<p>\u00a7 7\u00a0Beendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschlu\u00df oder Aufl\u00f6sung des Fan-Clubs.<br \/>\n2. Die Austrittserkl\u00e4rung ist schriftlich an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand zu richten. Bei minderj\u00e4hrigen Personen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.<br \/>\n3. Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anh\u00f6rung, vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand aus dem Fan-Club ausgeschlossen werden:<br \/>\na) wegen Nichterf\u00fcllung satzungsm\u00e4\u00dfiger Verpflichtungen oder Mi\u00dfachtung von Anordnungen der Organe des Fan-Clubs.<br \/>\nb) wegen Nichtzahlung von Beitr\u00e4gen trotz Mahnung.<br \/>\nc) wegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Fan-Clubs oder groben unsportlichen Verhaltens.<br \/>\nd) wegen unehrenhafter Handlungen.<br \/>\n4. Der Fan-Club Name darf von ausgeschiedenen Mitgliedern nicht in Verruf gebracht werden. Bei Austritt (etc.) mu\u00df das T-Shirt zur Entfernung des Clubnamens \u00fcbergeben werden.<\/p>\n<p>\u00a7 8\u00a0Beitr\u00e4ge<\/p>\n<p>1. Alle Mitglieder des Fan-Clubs (ab 14 Jahre) sind Beitragspflichtig.<br \/>\n2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederjahreshauptversammlung f\u00fcr die Dauer eines Kalenderjahres festgelegt.<br \/>\n3. Au\u00dferordentliche Beitr\u00e4ge werden von der Mitgliederjahreshauptversammlung festgelegt.<br \/>\n4. Die H\u00f6he der monatlichen Beitr\u00e4ge wird in der Beitragsordnung festgehalten.<br \/>\n5. Die Beitr\u00e4ge sind vollst\u00e4ndig und p\u00fcnktlich zu zahlen.<br \/>\n6. Es ist den Fanclubmitgliedern gegen\u00fcber transparent darzulegen, wie die Beitr\u00e4ge verwendet werden.<\/p>\n<p>\u00a7 9\u00a0Stimmrecht<\/p>\n<p>1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an, die mindestens seit 3 Monaten im Fan-Club Mitglied sind.<br \/>\n2. J\u00fcngere Mitglieder k\u00f6nnen w\u00e4hrend den Abstimmungen an der Mitgliederversammlung teilnehmen.<br \/>\n3. Alle stimmberechtigten Mitglieder haben bei Abstimmung jeweils nur eine Stimme. Es haben nur die Stimmen der pers\u00f6nlich anwesenden stimmberechtigten Mitglieder G\u00fcltigkeit.<br \/>\n4. Bei Abstimmungen des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes besitzt jedes Vorstandsmitglied jeweils nur eine Stimme. Es besteht kein Vetorecht des 1. Vorsitzenden.<br \/>\n5. Alle Mitglieder haben volles Mitspracherecht.<\/p>\n<p>\u00a7 10\u00a0W\u00e4hlbarkeit<\/p>\n<p>1. Als Vorstandsmitglieder sind alle Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an w\u00e4hlbar.<br \/>\n2. Es k\u00f6nnen nur Mitglieder zur Wahl vorgeschlagen werden, die stimmberechtigt sind (siehe \u00a7 8, 1 \u2013 5) und mindestens seit 6 Monaten Mitglied im Fan-Club sind.<\/p>\n<p>\u00a7 11\u00a0Ma\u00dfregelungen<\/p>\n<p>1. Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Anordnungen der Fan-Club-Organe versto\u00dfen, k\u00f6nnen nach vorheriger Anh\u00f6rung von dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden vorstand folgende Ma\u00dfnahmen verh\u00e4ngt werden:<br \/>\na) schriftliche Ermahnung (Verweis)<br \/>\nb) zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme an den gesellschaftlichen und kulturellen<br \/>\n2. Ma\u00dfregelungen sind mit Begr\u00fcndung und Angabe der Rechtsmittel auszusprechen.<\/p>\n<p>\u00a7 12\u00a0Rechtsmittel<\/p>\n<p>1. Gegen eine Ablehnung der Aufnahme (\u00a7 6, 1-5) gegen einen Ausschlu\u00df (\u00a7 7, 4a-4d), sowie gegen eine Ma\u00dfregelung (\u00a7 11, 1-2) ist Einspruch zul\u00e4ssig. Dieser ist innerhalb von zwei Wochen \u2013 vom Zugang des Bescheides gerechnet \u2013 beim Vorsitzenden einzureichen.<br \/>\n2. \u00dcber den Einspruch entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand im Rahmen einer Vorstandssitzung endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>\u00a7 13\u00a0Fan-Club Organe<\/p>\n<p>1. Organe des Fan-Clubs sind:<br \/>\na) die monatliche Mitgliederversammlung<br \/>\nb) die Mitgliederjahreshauptversammlung<br \/>\nc) der Vorstand als gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand<\/p>\n<p>\u00a7 14\u00a0Mitgliederversammlungen<\/p>\n<p>1. Oberstes Organ des Fan-Clubs ist die Mitgliederversammlung.<br \/>\n2. Mitgliederversammlungen finden monatlich statt. Den Ort und Zeitpunkt wird in der Versammlungsordnung festgehalten und bei Bedarf durch die Mitgliederversammlung ge\u00e4ndert.<br \/>\n3. Eine ordentliche Mitgliederjahreshauptversammmlung findet in jedem Jahr statt.<br \/>\n4. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederhauptversammlung im Sinne einer Mitgliederjahreshauptversammlung ist innerhalb einer Frist von drei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es<br \/>\na) der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand oder der Gesamtvorstand beschlie\u00dft.<br \/>\nb) ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder, im Sinne des \u00a7 9, 1-5, schriftlich beim Vorsitzenden beantragt hat.<br \/>\n5. Die Einberufung der Mitgliederjahreshauptversammlung erfolgt durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand durch pers\u00f6nliche schriftliche Einladung.<br \/>\n6. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung mu\u00df eine Frist von mindestens drei Wochen liegen.<br \/>\n7. Mit der Einladung zur ordentlichen Mitgliederjahreshauptversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese mu\u00df folgende Punkte beinhalten:<br \/>\na) Entgegennahme der Berichte<br \/>\nb) Kassenbericht und Bericht der Kassepr\u00fcfer<br \/>\nc) Entlastung des Gesamtvorstandes<br \/>\nd) Wahlen, soweit diese erforderlich sind<br \/>\ne) Beschlu\u00dffassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge<br \/>\n8. Die Teilnahme an der Mitgliederjahreshauptversammlung ist f\u00fcr alle Mitglieder Ehrensache.<br \/>\n9. Die Mitgliederversammlungen sind ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig.<br \/>\n10. Satzungs\u00e4nderungen und Wahlen werden nur bei der Mitgliederjahreshauptversammlung durchgef\u00fchrt. Bei den monatlichen Mitgliederversammmlungen werden nur organisatorische Beschl\u00fcsse gefa\u00dft, die f\u00fcr Veranstaltungen relevant sind.<br \/>\n11. Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefa\u00dft. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Enthaltungen zerfallen und haben bei der Stimmenausz\u00e4hlung keine G\u00fcltigkeit, sie haben auf Antragsannahme oder \u2013ablehnung keine Auswirkung.<br \/>\n12. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von Zweidrittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<br \/>\n13. \u00dcber Antr\u00e4ge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederjahreshauptversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Antr\u00e4ge mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Fan-Clubs eingegangen sind und den Mitgliedern mindest<br \/>\n14. s eine Woche vorher zur Kenntnis gebracht wurden.<br \/>\n15. Dringlichkeitsantr\u00e4ge d\u00fcrfen nur behandelt werden, wenn die Mitgliederjahreshauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlie\u00dft, da\u00df sie als Tagesordnungspunkte aufgenommen werden. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungs\u00e4nderung bedarf der Einstimmigkeit.<br \/>\n16. Dem Antrag eines Mitgliedes auf geheime Abstimmung mu\u00df entsprochen werden.<br \/>\n17. Bei Versammlungen hat beim offiziellen Teil der Vorsitzende die Diskussionsleitung. Bei nicht zum Thema geh\u00f6renden Dazwischenrufen oder Getuschel wird eine Strafe von 0,50 \u20ac in die Clubkasse gezahlt.<br \/>\n18. Vorschl\u00e4ge aller Art sind sehr willkommen.<\/p>\n<p>\u00a7 15\u00a0Mitarbeiterkreis<\/p>\n<p>1. Zum Mitarbeiterkreis geh\u00f6ren:<br \/>\na) die Mitglieder des Vorstandes<br \/>\nb) Kassepr\u00fcfer<br \/>\n2. Der Mitarbeiterkreis trifft mindestens viermal j\u00e4hrlich zusammen. Er wird vom Vorsitzenden geleitet.<br \/>\n3. Der Mitarbeiterkreis soll gew\u00e4hrleisten, da\u00df alle im Fan-Club t\u00e4tigen Mitarbeiter laufend \u00fcber alle Geschehnisse im Fan-Club informiert werden. Er hat die Aufgabe, bei allen besonderen Ma\u00dfnahmen und Vorhaben des Fan-Clubs beratend mitzuwirken.<\/p>\n<p>\u00a7 16\u00a0Vorstand<\/p>\n<p>1. Der Vorstand arbeitet als gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand bestehend aus:<br \/>\na) dem 1. Vorsitzenden<br \/>\nb) dem 2. Vorsitzenden und Schriftf\u00fchrer<br \/>\nc) dem 3. Vorsitzenden und Schatzmeister<br \/>\n2. Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes. Der Gesamtvorstand tritt zusammen, wenn es das Fan-Club Interesse erfordert.<br \/>\n3. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Wahl zu berufen.<br \/>\n4. Zu den Aufgaben des Gesamtvorstandes geh\u00f6ren insbesondere die Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitglieder der Mitgliederversammlungen und die Behandlung von Anregungen des Mitarbeiterkreises.<br \/>\n5. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende vorstand ist f\u00fcr aufgaben zust\u00e4ndig, die auf Grund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bed\u00fcrfen.<br \/>\n6. Die Aufgaben der Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes sowie die Abgrenzung der \u00fcbrigen Arbeitsressorts regelt die Gesch\u00e4ftsordnung.<br \/>\n7. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und der Schriftf\u00fchrer haben das Recht, an allen Sitzungen der Aussch\u00fcsse beratend teilzunehmen.<\/p>\n<p>\u00a7 17\u00a0Aussch\u00fcsse<\/p>\n<p>1. Der Gesamtvorstand kann bei Bedarf f\u00fcr Veranstaltungen und sonstigen Fan-Club Aufgaben Aussch\u00fcsse bilden, deren Mitglieder er beruft.<br \/>\n2. Die Sitzungen der Aussch\u00fcsse erfolgen nach Bedarf und werden durch den Vorstand im Auftrage des zust\u00e4ndigen Leiters einberufen.<\/p>\n<p>\u00a7 18\u00a0Protokollierung<\/p>\n<p>1. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlungen, der Mitgliederjahreshauptversammlungen, sowie der Aussch\u00fcsse ist jeweils ein Protokoll anzufertigen.<br \/>\n2. Der Versammlungsleiter bestimmt jeweils einen Protokollf\u00fchrer.<\/p>\n<p>\u00a7 19\u00a0Wahlen<\/p>\n<p>1. Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes und des Mitarbeiterkreises werden f\u00fcr die Dauer von einem Jahr gew\u00e4hlt.<br \/>\n2. Die Kassenpr\u00fcfer werden auf zwei Jahre gew\u00e4hlt und d\u00fcrfen keine verwandten des 1. Grades oder 2. Grades zu dem Vorsitzenden und des Schatzmeister sein. Sie sind gegen\u00fcber dem Vorstand und den Mitgliedern loyal.<br \/>\n3. Alle gew\u00e4hlten Personen bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gew\u00e4hlt ist.<br \/>\n4. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig und unterliegt keiner Einschr\u00e4nkung im Bezug auf die Anzahl.<\/p>\n<p>\u00a7 20\u00a0Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<p>1. Die Kasse des Fan-Clubs wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederjahreshauptversammlung bestimmten Kassenpr\u00fcfern gepr\u00fcft.<br \/>\n2. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederjahreshauptversammlung einen Pr\u00fcfbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Schatzmeisters.<br \/>\n3. Der Pr\u00fcfbericht darf von jedem Mitglied eingesehen werden.<\/p>\n<p>\u00a7 21\u00a0Ordnungen<\/p>\n<p>1. Zur Durchf\u00fchrung der Satzung gibt sich der Fan-Club folgende Ordnungen:<br \/>\na) Gesch\u00e4ftsordnung<br \/>\nb) Finanzordnung<br \/>\nc) Beitragsordnung<br \/>\nd) Versammlungsordnung<br \/>\ne) Strafordnung<br \/>\n2. Die Ordnungen werden vom Gesamtvorstand mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen.<br \/>\n3. Die Ordnungen treten mit der Ver\u00f6ffentlichung bei der monatlichen Mitgliederversammlung in Kraft.<br \/>\n4. Die Ordnungen k\u00f6nnen bei Bedarf vom Gesamtvorstand mit einer Zweidrittelmehrheit ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>\u00a7 22\u00a0Aufl\u00f6sung des Fan-Clubs Support together<\/p>\n<p>1. Die Aufl\u00f6sung des Fan-Clubs kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederhauptversammlung beschlossen werden.<br \/>\n2. Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es<br \/>\na) der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand mit einer Mehrheit von Dreiviertel aller seiner Mitglieder beschlossen hat, oder<br \/>\nb) von Zweidrittel der stimmberechtigten Mitglieder des Fan-Clubs schriftlich gefordert wurde.<br \/>\n3. Die Versammlung ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn mindestens 50 % (f\u00fcnfzig Prozent) der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.<br \/>\n4. Die Aufl\u00f6sung kann nur mit einer Mehrheit von Dreiviertel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.<br \/>\n5. Sollten bei der ersten Versammlung weniger als 50 % (f\u00fcnfzig Prozent) der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen.<br \/>\n6. Die zweite Versammlung ist dann mit einer Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig.<br \/>\n7. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Fan-Clubs oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen nach Begleichen eventueller Verbindlichkeiten an gemeinn\u00fctzige Zwecke.<\/p>\n<p>Die vorstehende Satzung wurde von der ersten ordentlichen Generalversammlung genehmigt.<\/p>\n<p>Heusweiler, den<\/p>\n<p>&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;.. &#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;..<br \/>\n1. Vorsitzender 2. Vorsitzender<\/p>\n<p>&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;.<br \/>\n3. Vorsitzender<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1\u00a0Name Der am 03.03.2005 in Lebach (Saarland) gegr\u00fcndete BVB-Fanclub f\u00fchrt den Namen \u201eSupport together\u201c \u00a7 2\u00a0Gesch\u00e4ftsjahr Das Gesch\u00e4ftsjahr des Fan-Clubs beginnt am 1. 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