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Fanclub-Satzung
Fanclub-Satzung
§ 1 Name, Sitz des und Logo des Fanclubs
Der Fanclub trägt den Namen „Support – together“ und hat seinen Sitz in 66822
Thalexweiler.
Das Logo besteht aus einem Wappen mit zwei ineinander greifenden Händen, die den
Namen des Fanclubs symbolisieren sollen.
§ 2 Zweck des Fanclubs
I. Der Fanclub besteht zu dem Zweck, die Mannschaft des BVB sowohl bei
Heimspielen als auch bei Auswärtsspielen zu unterstützen.
II. Weiterhin soll sowohl ein kameradschaftlicher Zusammenhalt innerhalb des
Fanclubs erreicht werden, der sich auch außerhalb von Fahrten zu Spielen
ausdrücken soll. Dazu werden eigenständig Veranstaltungen organisiert.
III. Ein freundschaftlicher Kontakt zu anderen BVB – Fanclubs und einzelnen Fans
ist ebenfalls anzustreben.
§ 3 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
I. Erwerb der Mitgliedschaft
1. Erste Voraussetzung über einen Eintritt in den Fanclub ist das Ausfüllen des
Aufnahmeformulars, welches entweder postalisch (Porto trägt Empfänger)
angefordert oder auf der Webseite herunter geladen werden kann.
2. Der Vorstand entscheidet im Einzelfall, ob eine Person als geeignet angesehen
wird oder nicht. Ungeeignet sind folgende Verhaltensweisen / Personen:
- Aktiv gewaltbereite Personen (aktiv bedeutet, dass die Person selbstständig
körperliche Auseinandersetzungen mit Dritten anstrebt).
- Personen, die andere Straftatbestände des StGB verwirklichen außer § 185 StGB
(Beleidigung), wenn für jeden Außenstehenden klar ersichtlich ist, dass man
nicht die Einzelperson meint sondern gemeinhin den „Fan“ einer bestimmten
Mannschaft.
- Personen, die sich nicht an die Verhaltensanweisungen des Vorstandes halten.
II. Ende der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft im Fanclub endet mit dem Tod, dem Ausfüllen einer
schriftlichen Austrittserklärung oder durch Ausschluss.
2. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der gesamte Vorstand in
einer nicht – öffentlichen Abstimmung durch einfachen Mehrheitsbeschluss.
3. Ausschlussgründe können aktiv durchgeführte Straftaten, Missachten der
Entscheidungen / Verhaltensanweisungen des Vorstandes, Nichtzahlen des
Mitgliedsbeitrages (siehe § 5) oder eine vom Vorstand oder Mitgliedern
festgestellte Inaktivität sein.
4. Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus dem gesunden Menschenverstand.
§ 4 Bezahlung / Rücktritt von Spielfahrten
I. Bezahlung der Spielfahrten und Eintrittskarten
Die Fahrt sowie die Eintrittskarte des jeweiligen Spieles muss unmittelbar nach
Anmeldung zur Fahrt bezahlt werden, eine Reservierung für den Platz im Bus und
die Eintrittskarte erfolgt erst nach Eingang der Zahlung auf dem Fanclubkonto.
Bei kurzfristiger Teilnahme (3 Werktage vor einem Spiel) kann das Mitglied auch
direkt vor Fahrtbeginn bei einem Vorstandmitglied bezahlen.
II. Rücktritt von einer Fahrt
Bei einem Rücktritt von weniger als 14 Tagen vor dem jeweiligen Spiel hat die
Person folgende Gebühren zu entrichten:
Fahrt mit großem Bus (20 Plätze): 30 Euro
Fahrt mit 9er-bus: 20 Euro
Diese Gebühren decken die Reservierung des Busses sowie die Treibstoffkosten
welche nicht zu Lasten der Mitfahrer gehen sollen.
Für die Eintrittskarte wird nur im Falle eines Werktagspieles eine Gebühr
erhoben.
Sollte ein nach Rücktritt freigewordener Platz durch einen „Nachzügler“ besetzt
werden, muss die zurückgetretene Person keine Gebühren bezahlen.
§ 5 Mitgliedsbeitrag
1. Aufgrund der hohen Organisationskosten des Vorstandes wird ein jährlicher
Mitgliedsbeitrag erhoben. Dieser deckt alle laufenden Kosten des Fanclubs,
welche zur Organisation von Fahrten sowie etwaigen Veranstaltungen ab.
2. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich je nach Alter des Mitgliedes: Personen
zwischen 14 und 18 Jahren bezahlen 5 Euro jährlich, Personen ab 18 bezahlen 10
Euro pro Jahr. Alle anderen Personen sind beitragsfrei.
3. Zahlbar ist der Beitrag am 01.01. jeden Jahres, bei Neueintritt erfolgt eine
anteilige Zahlung die je nach Eintrittdatum errechnet wird.
4. Zur Einführung der Satzung werden für das Jahr 2007 4 Euro bzw. 2 Euro
Mitgliedsbeitrag je nach Alter erhoben.
§ 6 Fanclubkleidung
Wird ein neues Mitglied in den Fanclub aufgenommen, entscheidet der Vorstand im
Einzelfall per Abstimmung, ab wann die Person offizielle Kleidung des Fanclubs
erwerben und tragen darf.
§ 7 Änderung der Satzung
Die Änderung der Satzung wird per Mehrheitsbeschluß durch den Vorstand
beschlossen.
Vorschläge können von allen Mitgliedern gemacht werden.
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06-02-07:
Neues Design
1. Hoffenheim +19 35
2. Bauern +15 35
3. Hertha +7 33
4. Hamburg +2 33
5. Bayer +15 32
6. BVB +8 29
7. Scheisse +8 27
8. Werder +11 26
9. Wolfsburg +10 26
10. Stuttgart +3 25
11. Koeln -6 22
12. Frankfurt -6 19
13. Hannover -12 17
14. Karlsruhe -12 14
15. Karlsruhe -17 13
16. Cottbus -17 13
17. Bochum -11 11
18. M'gladbach -17 11 |
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